Kanzlei Hauptmann Uhl und Kollegen

Erbrecht Göppingen

Ihre Experten der Kanzlei Hauptmann-Uhl beraten mit langjähriger Erfahrung umfassend in allen Bereichen des nationalen und internationalen Erbrechts.

Im Sterbefall sind rechtliche Probleme eine zusätzliche Belastung für die Hinterbliebenen. In diesem durchaus emotional geprägten Bereich stehen wir Ihnen als Berater, Gestalter und Vertreter zur Verfügung. Wir begleiten Sie kompetent und unterstützen in diesen schweren Tagen.

Durch unsere fachübergreifende Erfahrung im ErbrechtFamilienrecht und Steuerrecht können wir diese Kenntnisse zu Ihrem Vorteil bei erbrechtlichen Beratungen und Vertretungen einsetzen.

In allen Fragen, die im Zusammenhang mit einem Sterbefall auftreten, können wir Ihnen rechtliche Unterstützung anbieten: bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer.

Unser Bestreben ist dabei eine gute und für Sie akzeptable außergerichtliche Lösung zu erreichen. Ist dies nicht möglich, vertreten wir Sie und Ihre Interessen zielführend vor Gerichten und Behörden.

UNSERE VORBEREITENDE BERATUNG

Durch unsere langjährige Beratung profitieren bei unserer erbrechtlichen Beratung.

Wir unterstützen bei der frühzeitigen und rechtssicheren Umsetzung einer erbrechtlichen Vermögensnachfolge – etwa durch Testament oder Erbvertrag. Denn somit können unumkehrbare Fehlformulierungen ausgeschlossen werden. Die aktuelle Rechtslage und entsprechende Urteile halten wir für Sie im Blick.

Heutzutage ist eine kreativ gestaltende, die rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigende Beratung unabdingbar. Erbrechtliche Regelungen sollen dazu dienen, Streitigkeiten unter Ihren Erben zu verhindern.

Zentral ist hierbei das Testament. Was zunächst einfach klingt, kann juristische Probleme mit sich bringen: das beginnt bei dem Verstehen der gewollten Nachfolgeregelungen bis hin zu der vollen Unwirksamkeit eines Testaments.

Dabei sind etwa Fragen des vollständigen Ausschlusses von der Erbfolge (Pflichtteilsentzug) relevant. Hier helfen wir die Hürden richtig einzuschätzen. Hingegen sind Vermächtnisse für die Bedachten häufig ein besserer Anlass: ihnen werden dann einzelne Gegenstände oder sonstiges Vermögen zugewendet.

Wir bereiten die Testamentsgestaltung sorgsam und in enger Absprache mit Ihnen vor, erläutern die Grundprinzipien und haben für alle Fragen ein offenes Ohr. Bei der Wahrnehmung notarieller Testamentsgestaltung stehen wir als verlässlicher Partner an Ihrer Seite.

Daneben besteht die Möglichkeit zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments (auch Berliner Testament genannt). Hierbei können Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam ein Testament errichten und sich etwa gegenseitig zu Erben einsetzen.

Alternativ zum Testament unterstützen wir Sie mit und bei der Ausarbeitung eines Erbvertrages. Dieser ist im Gegensatz zum Testament grundsätzlich unwiderruflich, was bei der Errichtung unbedingt bedacht werden muss. Der Vorteil hingegen ist etwa die Vereinbarung einer Gegenleistung (etwa die Pflege). Bei der Abwägung und Auswahl des richtigen Rechtsinstruments unterstützen wir Sie sorgsam.

In der gesamten erbrechtlichen Beratung nutzen wir Vermeidungsstrategien für Erbschafts- und Schenkungssteuer. Durch die enge Verbindung zur Steuerberatung gestalten wir die Vermögensübertragungen oder Schenkungen unter Lebenden auf den Todesfall auch in steuerlicher Hinsicht bestmöglich.

Insbesondere die Unternehmensnachfolge will gut geplant sein. Neben einem meist hohen Unternehmenswert sind hier auch Dritte (etwa Arbeitnehmer) von einer guten Fortführung der nächsten Generation betroffen. Eine frühzeitige Besprechung mit unseren Experten sorgt für Klarheit und Sicherheit.

WIR UNTERSTÜTZEN SIE BEI EINEM TODESFALL

In den schweren Tagen eines Todesfalls stehen wir an Ihrer Seite. Die rechtlichen Herausforderungen und formalen Hürden durchlaufen wir mit Ihnen gemeinsam.

Leider bringt ein Todesfall häufig rechtliche Probleme mit sich. Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist dabei ein vielfacher Streitgrund – auch in der Familie. Hierbei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern vermitteln und schaffen durch unsere professionelle Betreuung eine möglichst für alle vertretbare Situation. Unsere Beratung ist umfassend und wir stehen bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich Ihnen zur Seite.

Die Beantragung eines Erbscheins kann für die Erben aufwendig sein. Bei dieser zusätzlichen Belastung stehen wir unterstützend zur Seite. Wir führen für Sie die Korrespondenz mit dem Nachlassgericht und beraten bei Bedarf grenzüberschreitend.

Mit Ihnen erörtern wir, wann eine Erbausschlagung sinnvoll ist. Denn nach dem Tod eines Menschen gehen nicht nur das Vermögen, sondern auch mögliche Schulden auf den Erben über. Hierbei ist eine Frist von sechs Wochen zu beachten, binnen derer eine Beratung unerlässlich erscheint. Eine frühestmögliche Besprechung ermöglicht eine bestmögliche Bearbeitung des Erbfalls.

Im Falle von Irrtümern unterstützen wir konsequent die gerichtliche und außergerichtliche Testamentsanfechtung. Diese kommt bei formwirksamen Testamenten in Betracht, welche etwa in einem Irrtum oder einer Drohung erstellt wurden. Es bestehen formelle Besonderheiten sowie die Notwendigkeit, Fristen zu wahren. Durch unsere langjährige Beratungserfahrung können wir schon früh die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens für Sie überprüfen.

Letztlich soll der testierte letzte Wille auch wirksam nach dem Tod umgesetzt werden. Dies geschieht mit der Testamentsvollstreckung. Wir übernehmen hierbei die Nachlassverwaltung und sorgen für eine erbrechtliche Nachfolge entsprechend dem letzten Willen des Erblassers. Die objektive Bearbeitung sorgt dafür, dass testierte Auflagen eingehalten und die Vermächtnisse erfüllt werden. Damit sorgen wir für eine Entlastung der Trauernden und gleichzeitig für eine rechtssichere Umsetzung. Sprechen Sie uns an!

VORSORGE UND VOLLMACHTEN

Selbstverständlich ist auch Teil der erbrechtlichen Beratung, Ihnen bei der Erstellung von Vorsorge- und Generalvollmachten sowie der Erstellung von Patienten- und Betreuungsverfügungen mit Vorschlägen und Entwürfen zur Seite zu stehen. Dies sorgt für eine rechtlich haltbare Ausgestaltung und schafft Klarheit in den teils komplexen Weichenstellungen.

Bei diesen Fallgestaltungen ist eine professionelle Unterstützung durch einen Fachanwalt für Erbrecht empfehlenswert. Wir unterstützen Sie auf Augenhöhe und mit unserer langjährigen Beratungserfahrung.

TEAM

MARTINA HAUPTMANN-UHL
Fachanwältin für Erbrecht

t. +49 (0) 7161 97814-54
f. +49 (0) 7161 97814-27
e-mail: j.herrmann@hauptmann-uhl.de

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