Kanzlei Hauptmann Uhl und Kollegen

Arbeitsrecht Göppingen

Das Arbeitsrecht steht in Zeiten der Globalisierung vor neuen Herausforderungen. Es birgt viel Konfliktpotential und braucht daher meist rechtlichen Beistand, um Streitigkeiten zu klären. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Daher stehen wir gleichermaßen Arbeitnehmern, Unternehmen und Gemeinden in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beratend zur Seite.

Von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses bis zur Beendigung treten vielfach rechtliche Herausforderungen auf. Gerade in der aktuellen Corona-Pandemie stellen sich Fragen zu Homeoffice „am Küchentisch“ oder Urlaubsansprüche in der Kurzarbeit. Die aktuellen rechtlichen Entwicklungen und Problemfelder haben wir für Sie stets fest im Blick.

Immer häufiger werden nur befristete Arbeitsverträge geschlossen und Gehälter zu spät oder gar nicht gezahlt. Mitarbeiter werden teilweise wegen ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft diskriminiert. Andererseits verzeichnen Arbeitgeber eine sinkende Arbeitsbereitschaft. So werden etwa Pausenzeiten nicht eingehalten, Wertgegenstände vom Arbeitsplatz entwendet oder grundlegende Verhaltensregeln mutwillig missachtet. Das Arbeitsrecht soll für alle Parteien transparente und faire gesetzliche Regelungen schaffen und diese alltagsnah umsetzen. Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick über unsere Beratungsschwerpunkte im Arbeitsrecht. Mit unserer langjährigen fachanwaltlichen Erfahrung stehen wir bei arbeitsrechtlichen Problemen jederzeit Ihnen unterstützend zur Seite.

Fühlen Sie sich zu Unrecht gekündigt? Soll ein Mitarbeiter außerordentlich gekündigt werden und Sie brauchen Unterstützung? Kündigungen betreut unsere Kanzlei umfassend und mit langjähriger Erfahrung. Egal ob es sich um eine Kündigungsschutzklage oder den Sonderkündigungsschutz handelt. Unsere Rechtsexperten wissen, welche Fristen bestehen und welche rechtlichen Schritte einzuleiten sind. Im Rahmen dessen betreuen wir auch Fälle des Wettbewerbsverbots und Abfindungen. Wenden Sie sich ebenfalls in Fällen von Abmahnungen oder Befristungen an uns. Zu unserem Leistungsportfolio gehören darüber hinaus die Ausgestaltung und das Fertigen von Arbeitsverträgen sowie Arbeitszeugnissen und Aufhebungsverträgen. In diesem Zusammenhang berät unser qualifiziertes Team Sie gern auch zum Tarifvertragsrecht.

Dokument zum Arbeitsrecht
Dokument zum Arbeitsrecht

Besonderer Schutz des Arbeitnehmers

Wenn Sie sich als Arbeitnehmer ungerecht behandelt fühlen, berät unsere Kanzlei Sie zum weiteren Vorgehen. Gibt es beispielsweise rechtliche Probleme im Rahmen Ihres Mutterschutzes oder der Elternzeit? Werden Überstunden nicht anerkannt oder ausbezahlt? Dann lassen Sie sich ausführlich von unserer Rechtskanzlei beraten und machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch.

Wir leiten überdies Verfahren vor dem Integrationsamt für Schwerbehinderte ein. Auch wenn Sie juristische Unterstützung bezüglich Ihres Urlaubs oder einer Versetzung benötigen, stehen unsere Experten Ihnen zur Seite.

Streitigkeiten mit der Agentur für Arbeit werden ebenfalls fachgerecht betreut. Sollten Sie Fragen zu Sperrzeiten oder ähnlichen Anliegen haben, wenden Sie sich jederzeit an unser juristisches Fachpersonal. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Anhörungen vor dem Betriebsrat und hilft, Ihre Interessen durchzusetzen.

Zu unserer Rechtskanzlei gehören ein eigenes Lohnbüro und eine Steuerberatung – hier erhalten Sie alle benötigten Informationen aus einer Hand. Im Rahmen des Arbeitsrechts beraten wir unsere Mandanten auch gern in steuerlichen Angelegenheiten.

Interessenvertretung von Arbeitgebern

Arbeitgeber beraten und vertreten wir in allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und Problemen, gerne auch im Hinblick auf steuerliche Problemstellungen.

Wir prüfen und entwerfen Arbeits- und Aufhebungsverträge und unterrichten Sie fortlaufend über Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Außerdem beraten wir Sie im Vorfeld von auszusprechenden Kündigungen, damit diese möglichst unangreifbar vor dem Arbeitsgericht sind. Hierbei beraten wir auch insbesondere über die Problematik einer zuvor auszusprechenden Abmahnung.

DIE KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE

Eine Kündigung kann unerwartet kommen und sich insbesondere für die finanzielle Situation des Arbeitnehmers fatal auswirken. Das wirksamste Mittel gegen eine Kündigung ist die Kündigungsschutzklage. Ihr Ziel ist es, festzustellen, ob die betreffende Kündigung unwirksam ist. Ist das nicht der Fall, besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin fort.

Mann ist gekündigt worden
Mann ist gekündigt worden

Unwirksamkeit – Anfechtung von Arbeitsverträgen

Eine Schwangerschaft kann nie zu einer Anfechtung des Arbeitsvertrages führen. Das wahrheitswidrige Antworten auf eine Frage im Bewerbungsgespräch ist dann nicht rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber kein berechtigtes Interesse an der Frage hat. Darunter fallen z.B. diskriminierende Fragen nach dem Privatleben ohne sachlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit. Eine arglistige Täuschung durch Verschweigen ist erst bei der Verletzung einer Aufklärungspflicht gegeben.

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Für die Zulässigkeit einer Befristung muss grundsätzlich ein sachlicher Grund vorliegen. Dabei sind jedoch auch Ausnahmen zu beachten. Beispielsweise ist eine Befristung auf maximal zwei Jahre bei einem erstmaligen Arbeitsverhältnis möglich. Solche befristeten Arbeitsverträge können bis zu dreimal verlängert werden bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren. Es gelten die Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Auch bei diesen komplexen Fragestellungen stehen unsere Rechtsanwälte Arbeitgebern und Arbeitnehmern jederzeit zur Verfügung.

Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltung

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Freistellung für Erholungsurlaub für mindestens 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche. Zunächst muss ein Zeitraum von sechs Monaten vergehen, bevor der volle Urlaubsanspruch entsteht.

Urlaub kann während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses nicht abgegolten werden, weil er die Erholung des Arbeitnehmers zum Ziel hat. Nur bei endgültiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der restliche Urlaubsanspruch finanziell abgegolten werden.

Mutterschutz

Die Kündigung einer Schwangeren ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Schwangerschaft muss im Zeitpunkt der Kündigung bestehen und ist dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung anzuzeigen. Eine Beendigung aus anderen Gründen als einer Kündigung ist jedoch möglich, beispielsweise durch eine Anfechtung oder Auslaufen einer Befristung des Arbeitsverhältnisses.

Lohnanspruch

Grundsätzlich ist die Lohnhöhe frei auszuhandeln. Diese muss den Mindestlohn erreichen. Ausnahmen ergeben sich beispielsweise aus Tarifverträgen, bei denen nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Dafür muss der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft sein oder es muss sich um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag handeln. Grundsätzlich behält der Arbeitnehmer in allen Fällen den Lohnanspruch gegen seinen Arbeitgeber, selbst wenn eine Betriebsstörung vorliegt. Ausnahmen ergeben sich in einer Streiksituation, denn das Arbeitskampfrisiko wird nicht vom Arbeitgeber getragen, sodass die Lohnpflicht während eines Streikes entfällt.

Bild zum Lohnrecht
Bild zum Lohnrecht

Innerbetrieblicher Schadensausgleich

Die Haftung des Arbeitnehmers wird für Schäden eingeschränkt, welche dem Arbeitgeber bei Verrichtung betrieblich veranlasster Tätigkeiten zugefügt werden. Dafür müssen die Tätigkeiten im Betrieb übertragen worden sein oder im Interesse des Betriebs ausgeführt werden. Für die Höhe der Haftungsbeschränkung ist der Verschuldensgrad des Arbeitnehmers maßgeblich, dieser ist unter Würdigung aller juristisch bedeutsamen Umstände zu ermitteln.

Weiterbeschäftigungsanspruch

Wird der ordentlichen Kündigung vom Betriebsrat widersprochen, hat der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Gerichtsverfahrens, sodass bis zu diesem Zeitpunkt dem Arbeitnehmer alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis weiter zustehen.

TEAM

t. +49 (0) 7161 97814-40
f. +49 (0) 7161 97814-27
e-mail: n.kraus@hauptmann-uhl.de

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