Miet- & Wohnungseigentumsrecht Göppingen
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht unterstützen wir unsere Mandanten. Dabei umfasst das Beratungsangebot die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Sowohl Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer und Hausverwalter werden durch unsere Rechtsanwälte beraten.
Schon in der Gestaltung von Mietverträgen unterstützen Sie unsere Berater. Wir erstellen Mietverträge für Sie oder prüfen diese umfassend. Hier lässt sich bereits früh Konfliktpotential durch rechtssichere Formulierungen vermeiden. Dabei haben unsere Rechtsanwälte stets die aktuelle Rechtsentwicklung im Blick.
KÜNDIGUNGEN, FRISTEN UND EIGENBEDARF
Sie möchten einem Mieter rechtssicher kündigen? Wir helfen und beraten hinsichtlich einzuhaltender Fristen und der Kündigungsvoraussetzungen. Dabei unterstützen wir Sie gerichtlich und außergerichtlich. Wir übernehmen gerne die Korrespondenz mit der Mietpartei. Auch nach erfolgreicher Kündigung oder gerichtlicher Durchsetzung sind wir für Sie da. Will der Mieter nicht ausziehen? Als persönliche Begleitung bei Übergabe- und Räumungsterminen sind wir nicht nur bildlich gesprochen direkt an Ihrer Seite.
Wenn Sie sich als Mieter gegen eine Kündigung wehren wollen, sind Sie bei uns ebenfalls umfassend beraten und vertreten.
Ein häufiger Konflikt sind Schönheitsreparaturen und Schäden an der Mietsache. Da sich diese Probleme in der Regel erst bei der Wohnungsabnahme zeigen, können entsprechende Forderungen geltend gemacht werden.
Die eigene Immobilie beziehen, doch diese ist vermietet? Hier kann eine Kündigung wegen Eigenbedarf in Betracht kommen. Ob die Voraussetzungen vorliegen und in welchem Fall eine Kündigung möglich ist, das erörtern wir individuell mit Ihnen.
Mietminderungen oder Erhöhungen
Die vereinbarte Miete kann sich im Laufe eines Mietverhältnisses ändern. Wir unterstützen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Mietminderungen oder Mieterhöhungen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen: Wenn Sie der Meinung sind, zu viel zu zahlen, prüfen wir für Sie Ihre Betriebskostenabrechnung.
In einigen Fällen ist es möglich, eine Mietminderung für Mieter geltend zu machen. Das klassische Beispiel ist der auftretende Schimmel, wenn Sie diesen nicht zu verantworten haben. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dann bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Ihre Unterstützung im WEG-Recht
Das Wohnungseigentum ist für viele ein erklärtes Ziel. Dabei folgen der Freude über das Eigenheim oder eine Investition Rechte und Pflichten. Sie ergeben sich aus der Teilungserklärung. Dort wird etwa nach Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum differenziert. Während die Wohnung selbst zum Sondereigentum gehört, sind etwa Tiefgarage, Flure usw. dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Zuordnung und der Vielzahl an Gestaltungsfragen.
Sämtliche Wohnungseigentümer sind berechtigt, an Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Dort werden wichtige Beschlüsse der Hausgemeinschaft getroffen. Sie sind mit den Beschlüssen nicht einverstanden? Unser Team prüft die Erfolgschancen einer Anfechtung und setzt in enger Abstimmung mit Ihnen die Interessen um.
Dies gilt auch für die Jahresabrechnung bzw. den Wirtschaftsplan, etwa wenn es zu Schwierigkeiten mit dem Hausverwalter kommt.
Unsere Erfahrung deckt die Beratung von Verwaltern und Wohnungseigentümergemeinschaften gleichermaßen ab. Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam finden wir eine Lösung!