KANZLEI HAUPTMANN-UHL UND KOLLEGEN

Als interprofessionelle Kanzlei bieten wir unseren Mandanten die fachübergreifende Beratung und Vertretung in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Durch die Vernetzung verschiedener Rechtsgebiete und unserer steuerlichen Expertise bekommen Sie speziell bei komplexen Sachverhalten eine rasche Problemlösung aus einer Hand.

Dank unserer über 60-jährigen Tradition am Standort Göppingen können wir ein hohes Maß an Erfahrung sowie ein weitläufiges Netzwerk in unsere Tätigkeit einbringen. Zu unserer Mandantschaft zählen Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Privatpersonen.

FORMULARE

Mit Hilfe der für Sie zur Verfügung stehenden Formulare können Sie uns rasch und effektiv Vollmachten erteilen. Laden Sie die gewünschte PDF-Datei herunter, füllen Sie das Formular / die Vollmacht aus, unterschreiben Sie den Vordruck und lassen Sie uns diesen zukommen. Bei einem Verkehrsunfall melden Sie uns einfach den Schaden auf unserem hierfür zur Verfügung stehenden Formular.

Aktuelles

Während der Corona-Krise stehen wir Ihnen weiter mit Rat und Tat zur Seite.

Nicht jede Besprechung muss persönlich in der Kanzlei stattfinden. Es können Telefontermine sowie Videokonferenzen für bestehende Mandate und Neumandate vereinbart werden. Wir werden Ihre Fragen gerne telefonisch, per Mail, Fax oder Brief beantworten und Schriftwechsel mit Dritten und den Gerichten führen.

 

Anbei haben wir für Sie die Informationen zusammengestellt, die für Arbeitgeber und Angestellte nun wichtig sind:

Weitere wichtige Informationen:

Bei Fragen rufen Sie uns gerne an:   +49 7161 97814-0

Wir bieten dienstags nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Besprechungstermine bis 19.30 Uhr an.

Grundsteuerreform

Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, gleichgültig, ob als Privatperson oder zur betrieblichen Nutzung, müssen Sie in diesem Jahr eine sogenannte Feststellungserklärung abgeben. Die Abgabe muss dabei in allen Bundesländern (außer Bayern) bis zum 31.01.2023 erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den jeweiligen Grundstücken um bebaute oder unbebaute bzw. forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke handelt. Denn eine Abgabe der Feststellungserklärung ist jeweils verpflichtend.

Gerne übernehmen wir die Erstellung der Feststellungserklärung für Sie.

Rufen sie uns einfach unter +49 7161 978140 an oder schreiben uns eine E-Mail an j.uhl@hauptmann-uhl.de.